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STRAFRECHT

ES GAB UNANGENEHMEN BESUCH DER POLIZEI ?

Anschuldigungen erfolgten per Post. Sie wurden angezeigt oder/und festgenommen. Was tun?

Bevor Schlimmeres geschieht und bevor Sie sich selbst mit einer Aussage letztendlich –
und ohne es zu wissen - belasten: Suchen Sie einen Anwalt auf, bevor Sie sich äußern.

In vielen Fällen durchschauen Sie als Laie nicht, was Ihnen »eigentlich« vorgeworfen wird.

Schon Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, in der die Vorwürfe und Beweismittel gesammelt sind, gibt es nur für den Anwalt. Der im Strafrecht erfahrene Anwalt kann Ihnen Inhalt und Umfang der strafrechtlichen Vorwürfe erläutern und mit Ihnen eine angemessene Prozessstrategie erarbeiten, zudem sucht er, wenn angemessen, nach Verhandlungslösungen mit Gericht und Staatsanwaltschaft.