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VERKEHRSRECHT

MIT GERINGEM EIGENEM KOSTENRISIKO EINEN ANWALT AUFSUCHEN

Verkehrsrecht reicht von Ordnungswidrigkeitsverfahren über Prozesse wegen Verkehrsstraftaten bis hin zur Geltendmachung oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen für Schäden am Fahrzeug nach einem Unfall, Nutzungsausfall während der Zeit der Nichtnutzbarkeit des Fahrzeugs, Schmerzensgeld und Gutachterkosten.

Gerade wer schuldlos in einen Unfall verwickelt ist, kann mit geringem eigenem Kostenrisiko einen Anwalt aufsuchen, der für ihn die »Abrechnung« macht. Denn die schuldige Seite ist verpflichtet, die Anwaltsgebühren des Geschädigten zu tragen; dies gilt auch für die vorgerichtlichen Anwaltskosten.

Ein Anwalt ist oft in der Lage, höhere Schadensersatzleistungen zu erzielen als ein Laie, schon weil er alle abrechnungsfähigen Schadenspositionen aus dem Effeff kennt.